Stellungnahmen und Pressemitteilungen


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27.01.2025

Stellungnahme der LRK zum Fahrradleasing

Die LRK begrüßt die geschaffene Möglichkeit des Fahrradleasings für die Beamt*innen und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land. Dies ist ein wichtiges Signal in mehrere Richtungen: Die Ziele des Landes zur CO2-Neutralität sind ambitioniert und müssen dies auch sein. Der öffentliche Dienst kann dadurch nicht nur durch die Anzahl seiner Beschäftigten, sondern auch als Symbolwirkung einen wesentlichen Beitrag zur klimafreundlichen Mobilität leisten. Das Fahrradleasing ist weiterhin ein Attraktor für den öffentlichen Dienst.

Durch den beschlossenen rechtlichen Rahmen sind allerdings im Hochschul- und Wissenschaftssektor ein wesentlicher Teil der Beschäftigten von dieser Möglichkeit ausgeschlossen, da bei ihnen keine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren vorliegt. Vor allem betroffen ist das wissenschaftliche Personal, häufig aber auch akzessorisches Personal im Drittmittelsektor in Technik und Verwaltung.

Die LRK möchte ausdrücklich auf diesen Missstand hinweisen und betonen, dass die Hochschulen ohne die über das UKSH beschäftigten Wissenschaftler*innen mit rund 7.000 Beschäftigten einen erheblichen Anteil des insgesamt im Land beschäftigten Personals ausmachen. Die Benachteiligung ist daher nicht nur eine systematische im Wissenschaftsbetrieb, sondern auch in Summe bedeutend. Die LRK spricht sich daher dafür aus, die Rahmenbedingungen der Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren zu überprüfen und einer systemischen Schlechterstellung der Wissenschaft und der Hochschulen im Land entgegenzuwirken.



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