Öffentliche Stellungnahmen und Pressemitteilungen


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10.12.2015

Novelle des Hochschulgesetzes

Flensburg, 10.12.2015. Die Landesrektorenkonferenz begrüßt ausdrücklich viele der Ände-rungen in der Novelle des Hochschulgesetzes. Nach dem zweijährigen konstruktiven Ab-stimmungsprozess sind jedoch einige höchst kritische Änderungen aufgenommen worden, die in den jetzt vorgelegten Details bislang weder mit den Hochschulen diskutiert noch abge-stimmt wurden.
Zu folgenden Änderungsabsichten möchten wir daher Stellung beziehen:
Alle Sitzungen des Senats und der Fachbereichskonvente sollen öffentlich werden
Der Senat ist das Aufsichtsgremium des Präsidiums. Hier werden hochschulinterne kontro-verse Themen und strategische Überlegungen im Vertrauen mit der Hochschulöffentlichkeit diskutiert. Wenn künftig alle Sitzungen öffentlich sein werden, wird es notwendig sein, dass diese Themen in den nicht-öffentlichen Teil verlegt werden. Die Folge ist ein Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit von den Diskussionen, also kein Zuwachs, sondern eine Reduktion interner Partizipation. Gleiches gilt für die Konvente.
Einführung eines Erweiterten Senats als weiteres Gremium
Mit dem Erweiterten Senat wird ein bürokratisches Monstrum mit über 60 Mitgliedern er-schaffen, das für nur sehr wenige Entscheidungen zuständig sein wird. Aufwand und Ertrag stehen in keinerlei vernünftigen Verhältnis: Hier werden die Hochschulen aus unserer Sicht zu Leidtragenden einer primär symbolischen Entscheidung. Die beabsichtigte Parität der Mitglieder wird nicht hergestellt, da die Mitgliedsgruppe des wissenschaftlichen Dienstes und die Mitgliedsgruppe des technisch-administrativen Personals im Gegensatz zu den bei-den anderen Mitgliedsgruppen unterrepräsentiert sind.
Kathrin Fischer, Referentin für Öffentlichkeit, Campusallee 3, 24943 Flensburg, Tel.: 0461/805-2771. Mobil:
0173/31 89 331. E-Mail: Kathrin.Fischer@uni-flensburg.de
Doppelzuständigkeiten Hochschulrat/Senat
Es wird durch die neuen Regelungen (z.B. Einvernehmensregelung mit dem Senat über die Satzung über Qualitätssicherung und den Struktur- und Entwicklungsplan) das bereits beste-hende Problem der Doppelstrukturen weiter verschärft, was dazu führen wird, dass Ent-scheidungsprozesse wesentlich länger dauern werden und mehr Bürokratie aufgebaut wird.
Einladung des Ministeriums zu allen Hochschulratssitzungen
Die Hochschulen stehen einer transparenten und intensiven Zusammenarbeit mit dem Mi-nisterium offen gegenüber. Die ständige Anwesenheit des Ministeriums bei Sitzungen des Hochschulrates führt jedoch dazu, dass bestimmte Diskussionen nicht mehr angemessen offen geführt werden können.
Berichtspflicht über die Ergebnisse drittmittelfinanzierter Forschungsprojekte gegenüber der Ethikkommission
Diese Berichtspflicht betrifft jährlich mehrere Hundert Drittmittelprojekte. Die – ehrenamt-lich arbeitende – Ethikkommission wird mit der Vielzahl der Forschungsergebnisberichte überfordert.
Weitgehende Abschaffung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
Die Notwendigkeit einer prinzipiellen Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen kann dis-kutiert werden. Die im Änderungsantrag aufgeführten Ausnahmeregelungen einer generel-len Befreiung von Anwesenheit entsprechen jedoch nicht der Logik von Studium und Lehre. Die Gleichsetzung von Vorlesungen und Seminaren ist wissenschaftsfremd, Erkenntnis ent-steht im Gegensatz zu Wissen aus Dialog und Debatte. Die vorgesehenen Änderungen im Gesetzestext führen beispielsweise dazu, dass für Grammatikübungen Anwesenheitspflicht möglich ist, für forschungsorientierte Projektseminare aber nicht. Da Seminare von der Beteiligung innerhalb der Veranstaltung leben, ist die Anwesenheitspflicht in Seminaren beizu-behalten.
Insgesamt werden die vorgesehenen Einzelregelungen aus Sicht der Hochschulen zu massi-ver zusätzlicher Bürokratie, zu Doppelzuständigkeiten, weniger Transparenz und Überregu-lierung führen. Gleichzeitig wird die Hochschulautonomie eingeschränkt. Dies bedauern wir sehr.
Die schleswig-holsteinischen Hochschulen sehen dringenden Gesprächsbedarf und fordern angesichts der Vielzahl von unerwarteten Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen eine zweite Anhörung noch vor der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes.

 2015_12_10_PM_Pressemitteilung_LRK_Hochschulgesetznovelle_FINAL.pdf


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