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22.01.2021

Wissenschaftsministerin Karin Prien: „Einheitliche Freiversuchsregelung trägt Online-Prüfungsformaten Rechnung. Dank an Lehrende und Studierende“

KIEL/FLENSBURG. Das Semestergeschehen an den schleswig-holsteinischen Hochschulen bleibt weiter eingeschränkt, darüber waren sich die Mitglieder der Landesrektorenkonferenz (LRK) und Wissenschaftsministerin Prien in einer gemeinsamen Beratung einig. „Das weiterhin hohe Infektionsgeschehen und die Sorge um Virusmutationen führen unmittelbar dazu, dass auch das am Montag beginnende Prüfungsgeschehen größtenteils digital stattfinden muss,“ betonte Prien. „Präsenzprüfungen sollen nur noch in ganz geringen Ausnahme- und Härtefällen möglich sein. Wir können es nicht verantworten, Studierende aus dem ganzen Bundesgebiet anreisen zu lassen, um hier Prüfungen in Präsenz abzulegen.“

Vor diesem Hintergrund trete, so die Ministerin, Samstag eine zuvor mit den Hochschulen und Studierenden abgestimmte Corona-Hochschulrechtsergänzungsverordnung (HEVO) in Kraft, auf deren Grundlage die Hochschulen elektronische Prüfungen durchführen dürfen.
Der Vorsitzende der LRK, Christoph Jansen, ergänzt: „Da Prüfungen in Präsenz keine flächendeckende Option mehr sind, müssen wir Formate nutzen, die der besonderen Lage Rechnung tragen. In vielen Fällen sind digitale Prüfungsformate die beste Option; die nun vorliegende Regelung schafft eine Rechtsgrundlage bei der Durchführung. An unseren Hochschulen werden wir voraussichtlich bis zu 95 % online prüfen können.“

Dies sei ein enormer Kraftakt für alle Beteiligten an den Hochschulen, so Prien. „Ich danke daher allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen Lehrenden an unseren Hochschulen, dass sie dies in kürzester Zeit ermöglichen. Zudem ist es großartig, dass sich die Studierenden auf die Online-Prüfungen einlassen. Damit ist und bleibt es unser gemeinsames Ziel, ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen.“
Jansen merkt an: „Die LRK hat frühzeitig auf den Regelungsbedarf hingewiesen und dem Wissenschaftsministerium eine einheitliche Regelung insbesondere für den digitalen Prüfungsbetrieb empfohlen. Der Wechsel auf Online-Prüfungen muss in den Hochschulen jedoch neben dem Corona-bedingt deutlich zeitintensiveren Lehrbetrieb vorbereitet werden. Daher müssen wir bei der Durchführung von Online-Prüfungen weiterhin mit Unwägbarkeiten rechnen. Dies kann auch für die Studierenden eine zusätzliche Herausforderung werden.“

Vor diesem Hintergrund zeigte sich Ministerin Prien besonders erfreut darüber, dass allen Studierenden, die eine in einem neuen bzw. veränderten Format stattfindende Prüfung nicht bestehen, ein weiterer Versuch (Freiversuch) gewährt wird und erkannte zugleich an, dass dies mit Mehraufwand für die Prüfenden verbunden ist, denen sie ausdrücklich dankte. Für Studierende mit Kindern unter 14 Jahren gelte darüber hinaus eine generelle Freiversuchsregelung für nicht bestandene Prüfungen.
Auch diese Regelung trete ebenfalls morgen mit der neuen Rechtsverordnung in Kraft. In ihrem Gespräch mit der Landesastenkonferenz (LAK), das die Ministerin unmittelbar vor dem Gespräch mit den Präsidien führte, sei deutlich geworden, dass der Druck auf die Studierenden enorm sei. „Mit einer einheitlichen Regelung werden wir mehr Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Hochschulstandorten und zwischen den Fachbereichen erreichen und tragen insbesondere der großen psychischen Belastung unserer Studierenden Rechnung.“

Damit den Studierenden in Schleswig-Holstein darüber hinaus keine Nachteile entstehen, werden in der HEVO folgende Regelungen, die bereits für das Sommersemester 2020 gegolten haben, für das Wintersemester 2020/2021 fortgeschrieben:

- Das Fachsemester wird für hochschulrechtliche und ausbildungsförderungsrechtliche Regelungen, die an die Regelstudienzeit oder an die Fachsemesterzahl anknüpfen, nicht gewertet (Freisemester),
- Auf Antrag können die Hochschulen Bescheinigung über pandemiebedingte Studienverzögerung für Studierende (Regelungen zu Staatsexamina bleiben unberührt) ausstellen,
- Die individuelle Regelstudienzeit für eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende wird verlängert,
- Lehrveranstaltungen, die aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in der festgelegten Unterrichtszeit abgehalten werden konnten, sollen in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt werden können,
- Auf die Vorlage der Berichte über die Erfüllung der Lehrverpflichtung wird auch für das Jahr 2021 verzichtet.

Im Hinblick auf das kommende Sommersemester sagte Prien: „Es ist davon auszugehen, dass auch das Sommersemester kein „normales“ Semester wird. Innerhalb der KMK haben daher die Beratungen zum Sommersemester bereits begonnen und auch mit unseren Hochschulen wollen wir uns dazu bereits bei unserem nächsten Treffen austauschen. Mein Ziel ist es, auch für das Sommersemester mit der Ländergemeinschaft gut abgestimmt unseren Hochschulmitarbeitenden und unseren Studierenden so viel an Planungssicherheit zu geben, wie es das Pandemiegeschehen möglich macht.“

 20210122_Medieninformation zu Corona-Hochschulrechtsergänzungsverordnung_1.pdf


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